Änderungen der Energieeinsparverordnung durch die EnEV 2009
Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) wurden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.
Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18. März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 trat die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft.
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Die EnEV 2009 fordert u. a. eine um 15% effektivere Dämmung der Gebäudehülle und einen um durchschnittlich 30% gesenkten Jahres-Primärenenergiebedarf.
Zudem gelten speziell für Altbauten Nachrüstverpflichtungen im Bereich der oberste Geschossdecke.
Die EnEV 2009 fordert u. a. eine um 15% effektivere Dämmung der Gebäudehülle und einen um durchschnittlich 30% gesenkten Jahres-Primärenenergiebedarf.
Zudem gelten speziell für Altbauten Nachrüstverpflichtungen im Bereich der oberste Geschossdecke.
Dann gilt: bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, Nachtstromspeicher-heizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden, und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden.
Einführung einer Unternehmererklärung
Um die Einhaltung der höheren Anforderungen der EnEV 2009 zu gewährleisten, wird eine Unternehmererklärung eingeführt: hierin bestätigt der Unternehmer dem Eigentümer, dass die EnEV bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde.
Wird keine Unternehmererklärung erstellt oder liegen Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV vor, so wird dies künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die aktuelle Fassung der EnEV 2009 sowie die wichtigsten Neuerungen im Überblick stellen wir Ihnen hier zum Download bereit:
EnEV 2009 - Lesefassung (nicht amtliche Fassung)
EnEV 2009 - Änderungsverordnung (nicht amtliche Fassung)
EnEV 2009 - Wichtige Änderungen im Überblick
Quelle: www.bmvbs.de
Einführung einer Unternehmererklärung
Um die Einhaltung der höheren Anforderungen der EnEV 2009 zu gewährleisten, wird eine Unternehmererklärung eingeführt: hierin bestätigt der Unternehmer dem Eigentümer, dass die EnEV bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde.
Wird keine Unternehmererklärung erstellt oder liegen Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV vor, so wird dies künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die aktuelle Fassung der EnEV 2009 sowie die wichtigsten Neuerungen im Überblick stellen wir Ihnen hier zum Download bereit:
Quelle: www.bmvbs.de














