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Änderungen der Energieeinsparverordnung durch die EnEV 2009


Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) wurden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.
 
Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18. März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 trat die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft.
 
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.

Die EnEV 2009 fordert u. a. eine um 15% effektivere Dämmung der Gebäudehülle und einen um durchschnittlich 30% gesenkten Jahres-Primärenenergiebedarf.

Zudem gelten speziell für Altbauten Nachrüstverpflichtungen im Bereich der oberste Geschossdecke.

Dann gilt: bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, Nachtstromspeicher-heizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden, und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden.

Einführung einer Unternehmererklärung

Um die Einhaltung der höheren Anforderungen der EnEV 2009 zu gewährleisten, wird eine Unternehmererklärung eingeführt: hierin bestätigt der Unternehmer dem Eigentümer, dass die EnEV bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde.

Wird keine Unternehmererklärung erstellt oder liegen Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV vor, so wird dies künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die aktuelle Fassung der EnEV 2009 sowie die wichtigsten Neuerungen im Überblick stellen wir Ihnen hier zum Download bereit:

   EnEV 2009 - Lesefassung (nicht amtliche Fassung)

   EnEV 2009 - Änderungsverordnung (nicht amtliche Fassung)

   EnEV 2009 - Wichtige Änderungen im Überblick



Quelle: www.bmvbs.de

Die Unternehmererklärung - ein neuer Baustein der EnEV 2009


Seit dem 1. Oktober 2009 muss ein Unternehmen, das näher genannte Arbeiten an einem bestehenden Gebäude durchgeführt hat, der Bauherrschaft bzw. der Eigentümerin oder dem Eigentümer nach § 26a EnEV zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten einen privaten Nachweis (Unternehmererklärung) ausstellen.

Die Unternehmererklärung dient der Verbesserung des Vollzugs. Sie soll die Bauherrschaft auf Anforderungen der EnEV aufmerksam machen und damit die energetische Gebäudemodernisierung unterstützen. Außerdem soll sie zu EnEV-konformen Baumaßnahmen im Gebäudebestand beitragen.

Energieausweis für Gebäude - nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)


Rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland wird durch Heizen und Warmwasserbereitung in Gebäuden verursacht. Ein Großteil dieser Energie könnte eingespart werden: Durch moderne Gebäudetechnik und fachgerechte Sanierung. Deshalb ist es wichtig, dass die Energieeffizienz von Gebäuden weiter verbessert wird, ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Einführung des Energieausweises.

Die Broschüre "Energieausweis für Gebäude" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung informiert Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter über die Auswirkungen der Einführung des Energieausweises und beantwortet zahlreiche Fragen.

DIN EN 13501 -

Was beinhaltet das europäische Klassifizierungssystem?

 
Seit der Veröffentlichung in der Bauregelliste 2002/1 ist das europäische Klassifizierungssystem DIN EN 13501 für die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten in das deutsche Baurecht eingeführt.
 
Im Unterschied zur nationalen Klassifizierung nach DIN 4102 beinhaltet die europäische Klassifizierungsnorm ein deutlich größeres Spektrum an Klassen und Kombinationen. So werden neben dem Brandverhalten erstmals auch Brandnebenerscheinungen wie z.B. Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen/Abfallen berücksichtigt und in Klassen eingeteilt.
 
Die europäische und deutsche Klassifizierung sind für eine Übergangsfrist gleichwertig oder alternativ anwendbar. Für die Zulässigkeit eines Baustoffs oder einer Konstruktion sind jedoch allein die nationalen Regelwerke ausschlaggebend.
 
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Weitere neue EN-Normen im Trockenbau

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Seit Oktober 2006 lösen neue EN-Normen schrittweise in großen Teilen die bisherige nationale Normung ab. Dies beinhaltet insbesondere neue Bezeichnungen für Gipsplatten und Gipskarton-Lochplatten sowie Metallprofile und Unterkonstruktionen. Um Ihr Risikopotential bei der Planung und Montage zu mindern, finden Sie hier einige Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen.

Folgende für den Trockenbau relevante EN-Normen werden 2007 neu eingeführt:

DIN EN 520 - Gipsplatten: Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
Ersetzt die Norm DIN 18180: Gipsplatten - Arten, Anforderung und Prüfung. Eine nationale Restnorm bleibt erhalten. Die verlängerte Koexistenz endet am 28.02.2007.

DIN EN 14195 - Metallprofile für UK-Konstruktionen von Gipsplattensystemen: Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
Ersetzt die Norm DIN 18182-1: Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplatten, Profile aus Stahlblech. Eine nationale Restnorm bleibt ebenfalls erhalten.

DIN EN 13964 - Unterdecken: Anforderungen und Prüfverfahren
Ersetzt die Norm 18168: Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken - Arten, Anforderungen, Prüfung. Eine nationale Restnormung bleibt jedoch erhalten. Die verlängerte Koexistenz endet (voraussichtlich) zum 01.01.2007.

Ergänzend bleiben von den bisherigen Trockenbaunormen die DIN 18180, DIN 18168 und DIN 18182 als Restnormen erhalten.

Darüber hinaus bleiben die Anwendernormen DIN 18181 (GK-Platten im Hochbau - Grundlagen für die Verarbeitung) und DIN 18183 (Montagewände aus GK-Platten - Ausführung von Metallständerwänden) erhalten.

Dies ist erforderlich, da die neuen EN-Normen zwar eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung und Prüfung der Produkte regelt, die Anwendung der Produkte bleibt aber weiterhin nationaler Normung vorbehalten.

Daher kann es vorkommen, dass ein EN-gekennzeichnetes Produkt in Deutschland zwar vertrieben werden kann, aber nicht oder nur eingeschränkt verarbeitet werden darf - für Planer und Verarbeiter ein nicht unerhebliches Risiko!

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