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Neue Mindestlöhne im Baugewerbe

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Am 1. September 2009 werden neue Mindestlöhne für das Baugewerbe mit allgemeinverbindlicher Wirkung in Kraft treten. Diese neuen Mindestlöhne ergeben sich aus dem Mindestlohn-Tarifvertrag vom 23. Mai 2009. Dieser hat eine Laufzeit vom 1. September 2009 bis 30. November 2011 (27 Monate).

 
Aus diesem Tarifvertrag ergeben sich folgende Mindestlöhne(Gesamttarifstundenlöhne) für 2009/2010/2011:
 
Deutschland West
Lohngruppe 1: 10,80 €, ab 1.9.2010: 10,90 €, ab 1.7.2011: 11,00 €
Lohngruppe 2: 12,90 €, ab 1.9.2010: 12,95 €, ab 1.7.2011: 13,00 €
 
Deutschland Ost:
Lohngruppe 1: 9,25 €, ab 1.9.2010: 9,50 €, ab 1.7.2011: 9,75 €
 
Land Berlin:
Lohngruppe 1: 10,80 €, ab 1.9.2010: 10,90 €, ab 1.7.2011: 11,00 €
Lohngruppe 2: 12,75 €, ab 1.9.2010: 12,75 €, ab 1.7.2011: 12,85 €.
 
Zum Begriff des Mindestlohns und zur Differenzierung zwischen Lohngruppe 1 und Lohngruppe 2 siehe das Baurechts-Wörterbuch (Bau-Arbeitsrecht).
 
 
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